Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Inkrafttreten des Mietvertrags
Der Mietvertrag tritt in Kraft, wenn er von beiden Parteien unterzeichnet worden ist. Wenn die Buchung online erfolgt, so tritt der Vertrag nach einer durch den Vermieter bestätigten Reservierung in Kraft. Wird die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin auf das Konto des Vermieters überwiesen, hat dieser das Recht, das Ferienhaus ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden anderweitig zu vermieten.

 

2. Mietdauer und Mietzweck
Das Ferienhaus wird in der Regel nur wochenweise vermietet. Der normale An- bzw. Abreisetag ist der Samstag. Damit genug Zeit für die Endreinigung durch die Hauswartung bleibt, können die Feriengäste frühestens um 14:00 Uhr anreisen, die Abreise muss hingegen bis spätestens um 10:00 Uhr erfolgen.
Mietzweck: Die Gäste benutzen das Ferienhaus hauptsächlich, um ihre Ferien/Freizeit hier zu verbringen. Kommerzielle Veranstaltungen wie Kurse usw. sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Vermieters erlaubt.

 

3. Mietpreis, Leistungen
Im Mietpreis sind folgende Leistungen inbegriffen:

  • Energiekosten, Kalt- und Warmwasser
  • Internet (Internet mit Wireless-LAN)
  • Bettwäsche, Frottierwäsche und Geschirrtücher
  • Benützung des Autoabstellplatzes
  • Benützung der Waschmaschine
  • Endreinigung
  • Gesetzliche Kurtaxen

 

Der Mieter hinterlässt die Wohnung aufgeräumt. Küchenutensilien wie Gläser, Geschirr etc. sind vom Mieter selbst zu Reinigen.

Im Ferienhaus Piccolo Paradiso sind die folgenden Alltagsutensilien vorhanden (ohne Garantie) und können von den Feriengästen gebraucht werden:

  • Zucker, Salz, Pfeffer, wichtige Gewürze, Kaffeefilter, Kaffee
  • WC-Papier, Haushaltpapier, Abfallsäcke, Alufolie, Klarsichtfolie, Backtrennfolie
  • Waschmittel, Putzmittel, Geschirrspülmittel

Achtung: Diese Utensilien sind im Mietpreis nicht inbegriffen. Das heisst: Geht etwas (demnächst) zur Neige, sorgt der Mieter für Ersatz. Die Ersatzanschaffungen sollen in etwa dem Wert der konsumierten Ware entsprechen.

 

4. Zahlung der Miete
Die Zahlung der Miete erfolgt in Schweizer Franken (CHF). Die gesamte Mietsumme für Ihre Mietdauer ist vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt:

  • Innerhalb von 10 Tagen nach der Onlinebuchung oder Erhalt vom Mieter unterzeichneten Mietvertrags: Anzahlung von 50% der Mietsumme.
  • Bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn: restliche 50% der Mietsumme.

Natürlich kann auch die gesamte Mietsumme von Anfang an bezahlt werden.

Bei kurzfristigen Reservationen von weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort nach Erhalt des von der Vermieterin unterzeichneten Mietvertrags fällig. Falls der Mietpreis nicht bis zum vereinbarten Termin bezahlt wird, kann das Ferienhaus nicht genutzt werden.

 

4. Annullationskosten
Falls die Mieterschaft ihren Aufenthalt annulliert, werden folgende Kosten verrechnet:

  • bis 2 Wochen vor Mietbeginn: kostenlos
  • später: 50% der Mietsumme (entspricht der Anzahlung)

Natürlich kann sich der Mieter auch um eine anderweitige Vermietung bemühen.

Massgebend ist das Datum, an dem die Annullationsmitteilung beim Vermieter eintrifft. Um Verzögerungen auszuschliessen, bitte telefonisch und schriftlich per Mail oder per Post bestätigen. Bei verspäteter Anreise bzw. frühzeitiger Abreise gibt es keine Kosten-Rückerstattung.

 

5. Übergabe, Meldung von Mängeln und Beschädigungen
Nach Zahlungseingang der gesamten Mietsumme oder 2 Wochen vor Mietbeginn erhalten die Feriengäste vom Vermieter eine Zahlungs-Bestätigung sowie Angaben über das Ferienhaus und Infos zur Schlüsselübergabe. Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und gebrauchstauglichem Zustand übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden und/oder werden Beschädigungen am Haus, am Mobiliar oder am Inventar festgestellt, so muss der Mieter dies sofort, d.h. wenn möglich noch am Anreisetag, beim Vermieter melden. Ansonsten gilt das Mietobjekt als einwandfrei übergeben und die Mieterschaft kann ihrerseits für nachträglich festgestellte Mängel bzw. Schäden haftbar gemacht werden.

 

6. Sorgfaltspflicht und Haftung der Mieter
Der Mieter verpflichten sich, zum Haus, zum Mobiliar, zum Inventar und zum Grundstück grösstmögliche Sorge zu tragen.
Schäden, die während der Mietdauer entstehen, müssen sofort an den Vermieter gemeldet werden. Es werden dann so schnell wie möglich die erforderlichen Schritte eingeleitet, um die Mängel zu beheben.
Für Schäden, die durch die Mieterschaft verursacht werden, wird diese haftbar gemacht. Bei Beschädigungen am Haus und an den Installationen müssen die gesamten Handwerker-, Material-, Reinigungs- und weiteren Kosten, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich sind, übernommen werden.
Bei Schäden am Mobiliar/Inventar werden die Wiederbeschaffungskosten verrechnet (d. h. Neuwert gleichwertiger Ware). Zusätzliche Entschädigungskosten können entstehen, wenn das Haus wegen der Schäden nicht oder nur zu einem verminderten Preis an die NachmieterInnen übergeben werden kann. Am Ende der Mietdauer muss das gemietete Ferienhaus aufgeräumt und mit dem vollständigen Inventar der Hauswartung übergeben werden.

 

7. Belegung
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Ändert sich die Anzahl Personen nach Abschluss des Mietvertrages oder der Online-Buchung aber, so muss dies dem Vermieter mitgeteilt werden.

 

8. Nichtraucherhaus
Im Haus gilt Rauchverbot. Sie können jedoch im gesamten Aussenbereich (Gartensitzplatz, Balkon und Terrasse) unter der nötigen Vorsicht rauchen. 

 

9. Haustiere
Haustiere sind erlaubt. Der Mieter tragen jedoch für entstandene Mängel (Möbel, Wände etc.) und für übermässige Verschmutzung die Verantwortung.

 

10. Auflösung des Mietvertrags durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag vor oder während der Mietdauer aufzulösen, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden in diesem Fall – allenfalls unter Abzug von Kosten für bereits erbrachte Leistungen – zurückerstattet. Der Vermieter ist in den oben erwähnten Fällen über die Rückzahlung der Miete hinaus nicht schadenersatzpflichtig. Der Vermieter ist ausserdem berechtigt, den Mietvertrag in folgenden Fällen frist- und entschädigungslos aufzulösen:

  • wenn die Zahlungen nicht bis zum vereinbarten Termin auf dem Konto des Vermieters eintreffen.
  • wenn der Mieter in krasser Weise gegen die Sorgfaltspflicht und/oder die Hausregeln verstossen.
  • wenn das Haus nicht zum vereinbarten Zweck genutzt wird.

 

11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter und deren Versicherung haften nicht, wenn der Schaden auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

  • Handlungen oder Unterlassungen durch den Mieter oder einer mitbenutzenden Person.
  • höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.) oder Ereignisse, welche die Vermieterin, die Hauswartung oder Hilfspersonen trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnten.
  • Eigentum der Feriengäste: Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls (hierfür ist die Versicherung der Feriengäste zuständig)

Die Benützung des Gartens, des Mobiliars sowie der Gerätschaften durch die Feriengäste erfolgt auf eigene Gefahr.

 

12. Gerichtstand
Bei rechtlichen Fragen und unterschiedlichen Standpunkten, die sich aus diesem Mietverhältnis ergeben, wird zuerst eine aussergerichtliche Einigung gesucht. Falls so keine für beide Parteien akzeptable Lösung gefunden wird, gilt als Gerichtsstand der Wohnort des Vermieters.